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- AZ 52/2008
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Gesundheitspolitik
Aus Sicht der Patienten gut
Zwar könne auch der Angestellte einer Kette gute Arbeit leisten, trotzdem habe man nie verlangt, das Fremdbesitzverbot zu streichen. Denn der selbstständige Einzelapotheker, so macht Etgeton deutlich, unterliegt nicht den Kapitalinteressen, denen eine Kette folgen muss: "Er muss nicht die Renditeerwartung von Investoren erfüllen. Das ist aus Sicht der Patienten gut." Zwar könnte der Staat verlangen, dass auch Ketten bestimmte Qualitätsauflagen und Anforderungen, beispielsweise die Herstellung von Rezepturen, erfüllen müssen, doch könnte nach Ansicht von Etgeton wegen der Kapitalinteressen rasch ein Lobbydruck entstehen, dies zu ändern.
Der Verbraucherschützer sieht zudem keine Belege, dass die heutige Apothekenstruktur teuer sei. Es sei nicht entscheidend, wie viele Apotheken es gibt, sondern nur, wie viele Medikamente ein Apotheker abgibt und was er dafür bezahlt bekommt. "Die Ärzte entscheiden über die Menge", machte Etgeton in dem Interview klar, und nicht die Apotheken, deren Entlohnung sinnvoll geregelt sei. Außerdem gebe es bereits Preiswettbewerb bei den freiverkäuflichen oder nicht rezeptpflichtigen Medikamenten und beim Randsortiment der Apotheke.
Der Verbraucherschützer warnte die Apotheker jedoch davor – sollte das Gericht das Fremdbesitzverbot befürworten –, es sich in der heutigen Struktur gemütlich zu machen und sich nicht um die Beratungsqualität zu kümmern: "Das wäre das Gegenteil dessen, was Verbraucher wollen."
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