Gesundheitspolitik

Hält EU-Kommission ihren Druck aufrecht?

Berlin (ks). Die Europäische Kommission wird ihre laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik wegen der gesetzlichen Regelungen zu Arzneimittel-Rabattverträgen sowie zum Fremd- und Mehrbesitzverbot nochmals überdenken müssen. Zum einen wurde das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der GKV (GKV-OrgWG), mit dem bei Rabattverträgen das Vergaberecht grundsätzlich für anwendbar erklärt wird, mittlerweile von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet und ist nunmehr in Kraft getreten. Zum anderen gab der EuGH-Generalanwalt Yves Bot den deutschen Vorschriften zum Apothekenbesitz seinen Segen. Nun stellt sich die Frage, ob die Kommission nach dem Votum des EuGH-Generalanwalts ihre harte Linie beibehalten wird.

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