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Rürup für Zulassung von Apothekenketten
Nach Lage der Dinge, so Rürup, sei nicht davon auszugehen, dass die Politik "von sich aus" die derzeitigen Regelungen des Fremd- und Mehrbesitzes bei Apotheken in Frage stellen werde. Dennoch könne man "relativ sicher" sein, dass dies über – auch für Deutschland verbindliche – Urteile des Europäischen Gerichtshofs schon bald geschehe. Es sei zu begrüßen, wenn über das europäische Wettbewerbsgesetz die Möglichkeit eröffnet werde, dass sich der "gesamtwirtschaftliche Mix der Distributionsformen im Wettbewerb der Vertriebskanäle" herausbilden könne. Rürup: "Die Politik ist gut beraten, sich nicht vom EuGH in eine Liberalisierung der Distributionswege treiben zu lassen, sondern diesen Prozess selbst zu organisieren und zu gestalten. Wir wissen nicht, welches die beste Distributionsform für Arzneimittel ist. Dennoch sollten wir das Experiment des Wettbewerbs als evolutionären Suchprozess wagen. Es gibt gute Gründe für die inhabergeführte Apotheke, aber keine Argumente für ein Verbot von Apothekenketten. Und was man nicht verhindern kann, sollte man begrüßen." Die Zulassung von Apothekenketten bedeute nicht das Ende des Distributionskanals "Präsenzapotheke". Der entscheidende Vorteil von Apothekenketten liege darin, "Einkaufsmacht zu entfalten und damit wettbewerblich einsetzbare Preisvorteile generieren zu können". Dies könnten eigenständige Betriebe aber auch, wenn sie kooperierten.
"Gleich lange Spieße"
Als weiteres "Glied der Reformkette im Gesundheitswesen" bezeichnete Rürup die deutsche Krankenhauslandschaft. Effizienzmindernde Sektoralisierungen müssten überwunden und die Grenze zwischen ambulanter und stationärer Tätigkeit durchlässiger werden. Ziel der nächsten Gesundheitsreform müsse es sein, zu sektorübergreifenden einheitlichen Finanzierungs- und Vergütungsgrundsätzen zu gelangen. Ob die Behandlung eines Patienten, z. B. die eines Meniskus, in der Arztpraxis, in einem medizinischen Versorgungszentrum oder in einem Krankenhaus ambulant, teilstationär oder stationär erfolge, solle davon abhängen, wo das optimale Kosten-Qualitäts-Verhältnis erreicht werden könne. Gleiche Leistungen sollten gleich honoriert werden. Der Unterschied der Vergütungs- und Preissysteme führe dazu, dass bislang kein Wettbewerb der "gleich langen Spieße" möglich sei und Versorgungsformen letztlich dem Ziel dienten, Vergütungsdifferenzen auszunutzen. Interessant: Gegenüber der DAZ sprach sich Rürup in diesem Zusammenhang dafür aus, auch bei Arzneimittelabgaben durch Krankenhausapotheken die Arzneimittelpreisverordnung zur Anwendung kommen zu lassen.
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