Recht

Die 10 Euro-Praxisgebühr soll das Kostenbewusstsein stärken

(bü). Die seit einigen Jahren von gesetzlich Krankenversicherten beim ersten Arztbesuch pro Quartal zu zahlende Praxisgebühr von 10 Euro ist nicht verfassungswidrig. Das Bundessozialgericht gesteht dem Gesetzgeber zu, dass der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen "auch von finanziellen Erwägungen mitbestimmt sein" darf. Ihm sei es erlaubt, die Versicherten über deren Beitrag hinaus zur "Stärkung des Kostenbewusstseins" an bestimmten Kassenleistungen in der Form von Zuzahlungen zu beteiligen. Finanziell überfordert würden die Versicherten dadurch nicht, da es mit einem Höchstbetrag aller Zuzahlungen pro Jahr von 2% (bei chronisch Kranken sogar auf 1%) wirksame Begrenzungen gebe.

(Az.: B 3 KR 3/08 R)

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