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- AZ 38/2009
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Bei "akzeptablen" Darlehen auch Gebühren akzeptieren
(bü). Die Studiengebühren an deutschen Hochschulen sind – laut Bundesverwaltungsgericht – rechtmäßig. Studenten der Universität Paderborn konnten sich nicht gegen die Gebühren wehren, die nach dem nordrhein-westfälischen Landesgesetz von den Fakultäten (seit April 2006) erhoben werden dürfen. Sie verstoßen weder gegen das Grundgesetz noch gegen den völkerrechtlichen UN-Solidarpakt, so das Gericht. Zwar sei unbestritten, dass die Gebühren für etliche Studenten eine erhebliche finanzielle Belastung mit sich brächten. Auch sei einzukalkulieren, "dass allgemeine Studiengebühren abschreckende Wirkung" etwa bei Abiturienten aus einkommensschwachen oder bildungsfernen Schichten entfalten könnten. Jedoch sei entscheidend, dass das Land gegengesteuert habe und weniger betuchte Studenten verzinsliche Darlehen zur Finanzierung der Gebühren erhalten können. Damit verstießen die Studiengebühren nicht gegen das grundgesetzlich garantierte Recht der freien Berufs- und Ausbildungswahl. Die Zinslast, die sich aus den Darlehen ergebe, sei noch akzeptabel.
(Az.: 6 C 16/08)
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