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Gesundheitspolitik
Kassenbeiträge werden besser absetzbar
Künftig werden alle Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung auf sozialhilferechtlich gewährleistetem Leistungsniveau vollständig als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt. Beiträge zur Krankenversicherung für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder sind ebenfalls von der Steuerbefreiung erfasst. Das Gesetz wurde nötig, nachdem das Bundesverfassungsgerichts vor einem Jahr entschieden hatte, dass Beiträge zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung nicht im ausreichenden Umfang steuerlich berücksichtigt werden. Um eine Ungleichbehandlung zu vermeiden, will die Bundesregierung noch weiter gehen und gesetzlich Versicherte gleichermaßen steuerlich entlasten. Nicht abziehbar bleiben Beitragsanteile, die einen über die medizinische Grundversorgung hinausgehenden Versicherungsschutz finanzieren.
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