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DAZ Spezial
Schlacht gewonnen – Krieg geht weiter
Die Apotheker in Deutschland (und anderen EU-Mitgliedstaaten) haben eine Schlacht gewonnen – Glückwunsch ABDA! Aber der Krieg geht weiter. Der frühere selbsternannte Protektor der "inhabergeführten Apotheke" hat " viel Geld verbrannt" (FAS vom 17.5.09, S. 36), sich politisch und unternehmenspolitisch weit aus dem Fenster gelehnt und "sitzt auf heißen Kohlen" (FAS). Also muss und wird er als General an allen Fronten weiter kämpfen: Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Saarlouis, in dem er nun die Betriebserlaubnis für die einzige Apotheke im Eigentum von DocMorris zu verlieren droht, wird er mutmaßlich beantragen, das Verfahren erneut auszusetzen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts herbeizuführen; notfalls wird er gegen ein letztinstanzliches Urteil Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Darin ist er bekanntlich und erfahrungsgemäß geübt. Im politischen Raum wird er sein ausgedehntes Netzwerk zu aktivieren und zu nutzen versuchen, um eine Änderung des Apothekengesetzes zu erreichen. Dabei kann er der Unterstützung zahlreicher Interessenten und Sympathisanten sicher sein.
Nicht wenige Politiker jeglicher(!) Couleur, die bisher gehofft haben mögen, der EuGH werde ihnen diese "Drecksarbeit" abnehmen, müssten dann aus der Deckung kommen. Man wird sehen, was all die beifallträchtigen Bekundungen und Beteuerungen von Bundestagsabgeordneten auf Apothekertagen, in Podiumsdiskussionen und Interviews künftig noch wert sind. Viele werden sich noch lebhaft an Horst Seehofer erinnern, der auf dem Sonder-apothekertag im März 2003 in Berlin die Apotheker aufforderte, aller Orten gegen den Versandhandel zu kämpfen, und der als Oppositionspolitiker wenige Monate später eben diesen Versandhandel mit Ulla Schmid "nach einer schönen Nacht" als sachgerechten Kompromiss verkündete. Machen wir uns nichts vor: Die Apothekerinnen und Apotheker haben in der Politik nur noch wenige Verbündete und Freunde, verlässliche jedenfalls.
Presse und elektronische Medien werden mehr oder weniger unisono das EuGH-Urteil als lebensfremd, rückwärtsgewandt und gegen die Interessen der Patienten und der Krankenkassen gerichtet in der Luft zerreißen. Ihre Reaktion auf das positive Votum des französischen Generalanwalts, der "offenbar sehr gute Beziehungen zu Apothekern pflegt" (FAS), war da nur ein laues Lüftchen. Wir werden es auszuhalten wissen.
Den Status quo des Fremdbesitzverbots über den Tag der positiven EuGH-Entscheidung hinaus für die Zukunft politisch wetterfest zu machen, wird die große Herausforderung der ABDA und ihrer Mitgliedsorganisationen sein. Gelingen kann ein solches Projekt nur, wenn die verbandspolitischen Aussagen über die unverzichtbare und nicht substituierbare Funktion der freiberuflich geprägten Apotheke durch die Praxis in 21.600 Apotheken kontinuierlich bestätigt werden – aber auch nur dann!
RA Dr. Johannes Pieckehem. Sprecher derABDA-Geschäftsführung
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