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BfArM warnt vor Grippemitteln aus dem Internet
Wie die Behörde am 31. Juli mitteilte, sei ihr bekannt, dass es im Internet zahlreiche Anbieter gibt, die verschreibungspflichtige Arzneimittel wie Tamiflu ohne Vorlage eines Rezeptes vertreiben.
Der Käufer dieser Arzneimittel seien meist nicht in der Lage, einen illegalen von einem legalen Internetvertrieb zu unterscheiden, so das BfArM. Die Internetauftritte wirkten meist sehr professionell und seriös. Hilfreich zur Erkennung einer legalen Internetapotheke sei ein Sicherheitslogo, das behördlicherseits vergeben wird (www.dimdi.de). Ein sicheres Zeichen für einen illegalen Vertrieb sei, wenn verschreibungspflichtige Arzneimittel wie Tamiflu ohne ärztliches Rezept abgegeben werden. "In diesen Fällen ist mit einiger Wahrscheinlichkeit mit dem Verkauf von gefälschter Ware zu rechnen", so Prof. Dr. Johannes Löwer, Leiter des BfArM.
Das BfArM weist erneut darauf hin, dass gefälschte Arzneimittel häufig keinen Wirkstoff oder giftige Inhaltsstoffe enthalten oder wegen ihrer mangelnden pharmazeutischen Qualität gesundheitsschädlich sind. Im Fall von antiviralen Arzneimitteln wie Tamiflu könne ein zu niedrig dosierter Wirkstoff zu Resistenzbildung gegen das Grippevirus H1N1 führen. So entwickelten sich Viren, gegen die auch qualitativ einwandfreie und von den Behörden zugelassene Originalpräparate unwirksam werden. Es sei auch nicht ausgeschlossen, dass der antivirale Wirkstoff gegen einen billigen fiebersenkenden oder schmerzstillenden Wirkstoff ausgetauscht wurde. In diesen Fällen würde das Präparat nur die Symptome der Grippe bekämpfen, die Viren jedoch nicht.
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