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Union fordert Patientenschutzgesetz
In dem von der Union geforderten Patientenschutzgesetz soll festgeschrieben werden, dass vertragliche Vereinbarungen zwischen Ärzten und Kliniken aber auch mit anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen offengelegt werden müssen. Dazu zählen neben den von Widmann-Mauz gegenüber der "Welt am Sonntag" exemplarisch genannten Hörgeräte-Akustikern oder Physiotherapeuten auch die Apotheker. Die aktuelle Diskussion und auch die Debatte um die Honorare der Mediziner hätten das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient beeinträchtigt, so die CDU-Politikerin weiter, und "Vertrauen bekommt man nur zurück, wenn man die Karten offen auf den Tisch legt". Widmann-Mauz verteidigte aber gleichzeitig die medizinisch sinnvolle Kooperation zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern. Diese dürften durch die aktuelle Diskussion nicht in Verruf geraten. "Nicht jede Zahlung ist Korruption", betonte Widmann-Mauz. Im Großen und Ganzen ginge es darum, starre Grenzen im Gesundheitswesen aufzubrechen.
Die Forderung der Unions-Fraktion stieß bei der Patientenbeauftragten der Regierung auf Kritik. "Ein paternalistisches ‚Patientenschutzgesetz‘ hilft hier nicht", konstatiert Helga Kühn-Mengel (SPD) in einer Stellungnahme, "schon gar nicht vor bereits jetzt gesetzlich verbotenen Praktiken." Vielmehr müsse man die Position der Versicherten stärken und das derzeit bestehende Kräfteungleichgewicht zwischen Patienten und Ärzten nachhaltig ausgleichen. Dazu brauche man ein Patientenrechtegesetz, welches "wirkliche Waffengleichheit schafft". Die SPD hat ein solches Gesetz im Regierungsprogramm 2009 – 2013 angekündigt und die Eckpunkte bereits im Juni veröffentlicht. Für die Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens will sich die SPD-Politikerin in der kommenden Legislaturperiode starkmachen. Kühn-Mengel (SPD) hielt der Union vor, seit Jahren sowohl einen Korruptionsbeauftragten als auch ein Patientenrechtegesetz zu verhindern.
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