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Politik appelliert an die Verantwortung der Hersteller
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt attackierte die Preispolitik der Pharmaindustrie scharf: "Es muss Schluss sein mit der teilweise verantwortungslosen Preispolitik mancher Hersteller, die zulasten der Beitragszahler geht", sagte sie der "Süddeutschen Zeitung". Patienten müssten genau die Arzneimittel bekommen, die nachweislich den besten Nutzen für sie haben – "und das zum bestmöglichen Preis". Konkreter wurde die SPD-Gesundheitspolitikerin Dr. Marlies Volkmer. Um die hohen Kosten für neue patentgeschützte Arzneimittel in den Griff zu bekommen, forderte sie, dass eine "Institution des Gesundheitswesens" zentrale Preisverhandlungen mit den Herstellern durchführen sollte. Weiterhin müsse die Kosten-Nutzen-Bewertung weiterentwickelt und bei neuen patentgeschützten Arzneimitteln die Zulassung zur GKV-Versorgung befristet werden. Die Hersteller, so Volkmer, sollten verpflichtet werden, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor dem Ablauf der Frist Studien zur Durchführung einer Kosten-Nutzen-Bewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen vorzulegen. Diese Bewertung sollte dann Grundlage für die endgültige Zulassung sein. Zudem forderte die SPD-Politikerin, dass Pharmafirmen verpflichtet werden sollten, ihre Forschungs- und Marketing-Ausgaben zu veröffentlichen. Ein definierter Teil der Marketing-Ausgaben sollte in einen Fonds gezahlt und zur Finanzierung von Studien im öffentlichen Interesse verwendet werden.
Der gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion Frank Spieth kritisierte, dass "alle Bundesregierungen der letzten zwei Jahrzehnte" vor den Lobbyisten der Pharmakonzerne "in die Knie gegangen" seien. Um die Arzneimittelausgaben im Zaum zu halten, sind aus seiner Sicht eine Positivliste und Preisobergrenzen für patentgeschützte Medikamente nötig. Zudem fordert Die Linke die Senkung der Mehrwertsteuer für Arzneimittel. Biggi Bender, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, forderte ebenfalls Positivlisten – in Verbindung mit Rabattverträgen und Kosten-Nutzen-Bewertungen. So sollten zum Beispiel Scheininnovationen, die keinen Zusatznutzen gegenüber den bereits vorhandenen Arzneimitteln haben, nicht von den Krankenkassen bezahlt werden.
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