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- DAZ 39/2009
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Was Wann Wo
Zwischenprüfung für PKA
Auszubildende, die ihre Ausbildung zwischen Anfang August 2008 und Ende Februar 2009 begonnen haben, werden hiermit gebeten, sich zum vorgegebenen Termin (siehe persönliches Einladungsschreiben an Ausbilder/in bzw. Auszubildende/r), jedoch bis spätestens Donnerstag, 8. Oktober 2009, bei der Apothekerkammer Hamburg, Alte Rabenstraße 11 a, 20148 Hamburg, zur Zwischenprüfung schriftlich anzumelden. Dabei ist das Berichtsheft (letzter Bericht: September 2009) einzureichen.
Die schriftliche Zwischenprüfung findet am Montag, 2. November 2009, Beginn 8.15 Uhr in der Staatlichen Gewerbeschule Chemie, Pharmazie und Agrarwirtschaft, Billwerder Billdeich 614, 21033 Hamburg, statt.
Zur Prüfung sind mitzubringen
- Papier und Schreibmaterial (auch Radiergummi),
- Taschenrechner,
- Filzstifte.
Schon jetzt weisen wir darauf hin, dass die Apothekerkammer die Prüfungsergebnisse an die ausbildende Apothekerin bzw. den ausbildenden Apotheker nach § 48 in Verbindung mit §§ 37 bis 39 Berufsbildungsgesetz nur auf deren/dessen Verlangen übermitteln darf. Wir bitten die Ausbilderinnen/Ausbilder deswegen um eine formlose Rückmeldung an die Apothekerkammer, Tel. (0 40) 44 80 48-32.
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