Pharmazeutisches Recht

Weiterbildungsordnung der LAK

Änderung der Weiterbildungsordnung der Landesapo-thekerkammer Hessen, Körperschaft des öffentlichen Rechts

gemäß Beschluss der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen vom 20. Juni 1996, genehmigt vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit am 02. August 1996, veröffentlicht in der PZ-Nr. 38/1996, S. 3527 ff., zuletzt geändert durch Beschluss der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 05.08.2009.

1. § 2 Abs. 2 wird wie folgt ersetzt:

"In den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung, Ernährungsberatung, Homöopathie und Naturheilkunde sowie Onkologische Pharmazie kann eine Weiterbildung zur Erlangung des Rechts auf Führen einer Zusatzbezeichnung erfolgen."

2. Die Änderung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

Änderung der Anlage zur Weiterbildungsordnung der Landesapothekerkammer Hessen

gemäß Beschluss der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen vom 20. Juni 1996, genehmigt vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit am 02. August 1996, veröffentlicht in der PZ-Nr. 38/1996, S. 3527 ff., zuletzt geändert durch Beschluss der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 05.08.2009.

1. Punkt 6 Bereich Gesundheitsberatung wird wie folgt ersetzt:

"6. Bereich Prävention und Gesundheitsförderung

Prävention und Gesundheitsförderung umfasst den Bereich der Maßnahmen, die ergriffen werden, um eine Krankheit oder eine dahin führende ungewollte Entwicklung möglichst zu verhindern oder zu verzögern. Ziel der Prävention ist im weitesten Sinne, die Gesundheit zu erhalten bzw. Krankheiten und ihre Folgen zu mildern oder zu verbessern. Der Apotheker soll durch die Weiterbildung befähigt werden, in der Prävention und Gesundheitsförderung als sachkundiger und unabhängiger Berater des Patienten aufzutreten.

Weiterbildungsziel:

Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse und Erfahrungen insbesondere

– über das Verständnis von Gesundheit und deren Einflussfaktoren,

– über die Ziele, Ansätze und Strategien der Prävention und der Gesundheitsförderung,

– über Theorien und Modelle zur Beeinflussung des Gesundheitsverhaltens,

– über die Umsetzung der Theorien und Modelle zur Verhaltensbeeinflussung und die Planung von Interventionen,

– über gesundheitsfördernde und präventive Maßnahmen

– in der Vorbeugung von Arzneimittel- und Drogenmissbrauch.

Gleichzeitig sind rhetorische, didaktische und pädagogische Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben

– in der Gesprächs- und Diskussionsführung,

– in der adressatengerechten Vermittlung von Informationen, insbesondere im Hinblick auf eine Mitwirkung als Multiplikator in der Apotheke sowie in Arbeitskreisen der Volkshochschulen, Gemeinden und anderen Institu-tionen,

– in der Gestaltung von Vorträgen und Referaten.

Weiterbildungszeit und Durchführung:

Der Besuch der von der Kammer zugelassenen Seminare ist nachzuweisen."

Ausgefertigt: Frankfurt am Main, den 09. September 2009 Landesapothekerkammer Hessen K. d. ö. R. gez. Erika Fink – Präsidentin –

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