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- DAZ 42/2009
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Arzneimittel und Therapie
Kein neuer Neurokinin-1-Rezeptorantagonist
Diese Entscheidung wurde nach Rücksprache mit den Überwachungsbehörden auf der Grundlage der eigenen Beurteilung durch GlaxoSmithKline getroffen. Nach Einschätzung der Firma wären weitere Sicherheitsdaten in erheblichem Umfang erforderlich, um die weltweite Zulassung von Casopitant weiter zu verfolgen. Zur Erbringung dieser Daten wäre ein beträchtlicher Zeitaufwand erforderlich.
An der neuronalen Vermittlung des Brechreizes sind zahlreiche Komponenten beteiligt. Der zentrale Weg wird durch Substanz P ausgelöst und von Neurokinin-(NK1-)Rezeptoren vermittelt, die im Gehirn in hoher Konzentration vorliegen. NK1-Rezeptorantagonisten wirken hier als Gegenspieler, indem sie die Bindung von Substanz P an die NK1-Rezeptoren im Gehirn verhindern. Im Dezember 2003 wurde als erste Substanz der Klasse der Neurokinin-1-Rezeptorantagonisten Aprepitant zur Behandlung von Übelkeit und Erbrechen während einer hoch emetogenen Zytostatikatherapie eingeführt, 2008 folgte mit Fosaprepitant eine intravenös applizierbare Form von Aprepitant. Casopitant hätte sowohl oral als auch intravenös appliziert werden können. ck
Quelle: Casopitant: Zulassungsantrag zurückgezogen. Pressemitteilung der GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG vom 9. Oktober 2009.
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