Recht

Internetrecht: Wer nur "testet", will kein Abonnement

(bü). Eine Homepage ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn sich ein User für eine "Testzeit" anmelden muss, um die Seite nutzen zu können, sich diese Testzeit aber am Ende des Tages automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement umwandelt, sofern der User zuvor nicht ausdrücklich widerrufen hat. Zwar gab das Landgericht Darmstadt zu, dass es nicht unlogisch sei, nach einer Testzeit in ein Abonnement zu rutschen. Der durchschnittliche Verbraucher gehe aber nicht davon aus, dass dies ohne sein Zutun geschehe. Die Tatsache, dass der Nutzer auf sein Widerrufsrecht hingewiesen werde, ändere nichts an der Irreführung, da jemand, der davon ausgeht, nichts abschließen zu wollen, nicht nach der Stelle sucht, in der er das Gegenteil bestätigen muss.


(LG Darmstadt, 9 O 257/07)

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