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- AZ 21/2010
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Recht
WLAN-Anschlüsse sollten per Passwort geschützt werden, sonst ...
(bü). Ein Internet-Nutzer, der mit einem sogenannten WLAN-Anschluss (Wireless Local Area Network) arbeitet, sollte das Funknetz über ein eigenes Passwort schützen. Andernfalls muss er dafür (eingeschränkt) haften, wenn sein Anschluss von einem Dritten "geknackt" und dazu benutzt wird, zum Beispiel einen Musiktitel aus dem Internet herunterzuladen. Das gelte auch dann, wenn feststehe, dass der Inhaber des Anschlusses im Urlaub war und er die Tat nicht begangen haben kann. Denn auch Privatpersonen sind dazu verpflichtet, zu prüfen, ob ihr WLAN-Anschluss davor geschützt ist, von unberechtigten Dritten missbraucht zu werden. Allerdings müsse ein Privatmann nicht fortlaufend die Netzwerksicherheit dem Stand der Technik anpassen. Eine marktübliche Sicherung zum Zeitpunkt der Installation reiche aus. (Hier wurde der Anschlussinhaber allerdings nur zur Zahlung der geforderten Abmahnkosten in Höhe von 100 € verurteilt. Den zusätzlich geforderten Schadenersatz musste er nicht leisten, da ihm kein Vorsatz nachgewiesen werden konnte.)
(BGH, I ZR 121/08)
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