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- AZ 27/2010
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Recht
Der "Soli" musste nicht zeitlich befristet werden
(bü). Das Solidaritätszuschlagsgesetz ist verfassungsgemäß zustande gekommen, und der Solidaritätszuschlag stellt eine Ergänzungsabgabe dar, für die eine zeitliche Befristung "nicht erforderlich" ist, hat das Finanzgericht Köln entschieden.
(FG Köln, 13 K 1287/09)
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