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- AZ 28/2010
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Gesundheitspolitik
Arzneimittelverkauf durch PKAs tabu
Berlin (ks). Das Berufsgericht für Heilberufe am Verwaltungsgericht Gießen hat einen Apotheker zu einer Geldbuße in Höhe von 600 Euro verurteilt, weil er es zuließ, dass eine pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) über Arzneimittel beriet und diese auch abgeben wollte.
Aufgedeckt wurde der Fall im Rahmen eines "Pseudo-Customer"-Beratungschecks auf Veranlassung der Landesapothekerkammer Hessen: Der angebliche Käufer hatte ein Mittel gegen Kopfschmerzen verlangt und war von einer PKA bedient worden. Die von dem Vorgang in Kenntnis gesetzte Kammer schuldigte den Apotheker wegen Verstoßes gegen die Berufsordnung sowie Vorschriften der Apothekenbetriebsordnung vor dem Berufsgericht in Gießen an.
Das Gericht bestätigte die Auffassung der Kammer und verurteilte den Apotheker zu einer Geldbuße. Dabei betonte es auch die Zulässigkeit der durch Pseudo-Customer durchgeführten Kontrollbesuche in Apotheken.
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