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Gesundheitspolitik
Koalition einigt sich auf GKV-Reform
Die größten Änderungen kommen auf die Beitragszahler zu: Ab 2011 steigt der Beitragssatz zum Gesundheitsfonds für Arbeitgeber wieder von sieben auf 7,3 Prozent, für Arbeitnehmer von 7,9 auf 8,2 Prozent. Erwartete Mehreinnahmen für 2011: sechs Milliarden.
Das entspricht dem Einheitsbeitragssatz vor der Absenkung im Zuge der Maßnahmen gegen die weltweite Finanzkrise. Der Arbeitgeberbeitrag wird bis auf Weiteres auf 7,3 festgeschrieben. Künftige Kostensteigerungen im Gesundheitssystem sollen die Versicherten über den Zusatzbeitrag alleine bezahlen. Dazu wird die Deckelung des Zusatzbeitrages auf ein Prozent des Arbeitseinkommens aufgehoben. Die gesetzlichen Kassen können ab 2011 Zusatzbeiträge in beliebiger Höhe erheben. Mittelfristig wird sich damit der Zusatzbeitrag als Prämie zu einer eigenständigen zweiten GKV-Finanzsäule entwickeln.
Um Überforderungen der Versicherten auszuschließen, hat die Regierungskoalition einen Sozialausgleich vereinbart. Steigt der Zusatzbeitrag einer Kasse über zwei Prozent des Arbeitseinkommens, wird der über zwei Prozent hinausgehende Anteil automatisch vom Arbeitgeber oder von der Rentenversicherung vom gesetzlichen Arbeitnehmeranteil am Einheitsbeitrag wieder abgezogen. Damit wird der Zusatzbeitrag faktisch auf zwei Prozent des Arbeitseinkommens gedeckelt.
Sozialausgleich: Viele Details noch ungeklärt
Dieser Sozialausgleich greift aber nur, wenn die Höhe des Zusatzbeitrages dieser Kasse nicht über dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag aller Kassen liegt. Steigt der Zusatzbeitrag einer Kasse darüber, entfällt der Sozialausgleich. Damit soll der Anreiz für Versicherte bestehen bleiben, in eine preiswertere Kasse zu wechseln. Viele Fragen zum Sozialausgleich sind aber noch ungeklärt: Wie wird das Einkommen ermittelt, falls Rentner neben der gesetzlichen Rente eine Betriebsrente beziehen? Unklar ist auch ob beispielsweise Studenten den ansteigenden Zusatzbeitrag bezahlen müssen. Nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums werden solche Detailfragen im anlaufenden Gesetzgebungsverfahren behandelt.
Gesundheitsminister Rösler rechnet damit, dass die Zusatzbeiträge vorerst nicht weiter steigen: "Im Jahr 2011 wird es weitestgehend keine weiteren Zusatzbeiträge geben." Erst ab dem Jahr 2014 erwartet der Gesundheitsminister deutlich höhere Kosten für die Versicherten. "Nach jetzigen Berechnungen wird der vom Bundesversicherungsamt errechnete durchschnittliche Zusatzbeitrag bis 2014 16 Euro (im Monat) nicht übersteigen." Damit werde für ein Einkommen von 800 Euro monatlich kein Sozialausgleich notwendig. Andere Berechnungen kommen hingegen schon früher zu deutlich steigenden Zusatzbeiträgen.
Sparen bei Kliniken und Vertragsärzten
3,5 bis vier Milliarden Euro sparen will die Regierungskoalition jährlich bei den Leistungsanbietern. So dürfen die Verwaltungskosten der Krankenkassen in den nächsten beiden Jahren nicht steigen: Ersparnis 300 Millionen Euro. Bei den Krankenhäusern will die Bundesregierung 500 Millionen sparen. Ebenso wie bei den Krankenhäusern dürfen auch die Ausgaben der Zahnärzte nur noch halb so schnell steigen wie Löhne und Gehälter.
850 Millionen Euro sparen will die Regierungskoalition bei den Hausärzten durch Änderungen in der Honorierung. Nur die bereits rechtskräftigen Hausarztverträge in Bayern und Baden-Württemberg mit höherer Vergütung für Hausärzte genießen Vertrauensschutz. Alle anderen verhandelten, aber noch nicht rechtskräftigen Hausarztverträge sollen nicht in Kraft treten können.
Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) zeigte sich nach der Einigung auf das Konzept für eine Finanzreform des Gesundheitswesens zufrieden. "Das zu erwartende Defizit in Höhe von 11 Milliarden Euro für das Jahr 2011 wird ausgeglichen werden. Gleichzeitig werden wir den Einstieg in eine dauerhaft solide Finanzierung des Gesundheitssystems auch schaffen." Arbeitgeber und Arbeitnehmer würden dazu herangezogen. Damit sei der Koalitionsvertrag erfüllt. Es bleibe aber eine Daueraufgabe, das System und die Ausgaben zu reformieren.
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