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Wirtschaft
Welche Versicherung zahlt für Unwetterschäden?
Welche Versicherungen kommen für solche Schäden auf? – Das weniger Angenehme vorweg: Für die zum Teil meterhohen Wasserstände in Kellern mit den daraus folgenden Verwüstungen kommen die Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen nicht auf. Solche "Überschwemmungsschäden" können aber mit einer Elementarschadenversicherung abgedeckt werden. Diese wird zusätzlich zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Solche Versicherungen haben die meisten Bundesbürger in "hochwassersicheren" Landstrichen aber nicht in ihrem Policenschrank. Vielleicht ist ein aktuelles Ereignis für viele Anlass, sich diesbezüglich Gedanken zu machen
Und wenn Regenwasser in die Wohnung eingedrungen ist? – Das könnte ein Fall für die Hausratversicherung sein. Allerdings müsste der Regen durch ein eingedrücktes Fenster oder ein (teil-)abgedecktes Dach die Wohnungsbesitzer überrascht haben. Fenster "auf Kipp", die peitschenden Regen geradezu einladen, sich auf Teppichen und Mobiliar breitzumachen, wären (versicherungs-)schädlich. Die Bedingungen der Hausratversicherer sehen Leistungen normalerweise nur für Schäden durch Leitungswasser vor.
Gilt das auch für die Wohngebäudeversicherung? – Ja. Allerdings richtet Regenwasser, das Wohnungen heimgesucht hat, üblicherweise keine oder nur sehr geringe Schäden an der Bausubstanz an.
Wie sind Schäden durch den Sturm abgesichert? – Hausbesitzer wenden sich an ihre Wohngebäudeversicherung, wenn ein Baum umgeknickt ist oder Äste herumgewirbelt sind. Hat der Sturm Schindeln vom Dach gerissen oder Fensterscheiben eingedrückt, so sind die Folgeschäden ebenfalls durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt. Bedingung: Der Sturm hatte mindestens Windstärke "8", umgerechnet 62 km/h.
Gilt das auch für Gartenhäuschen & Co? – Ja, ebenso für Geräteschuppen, Hundehütten oder Zäune – allerdings nur dann, wenn dies eigens mitversichert ist. Sonnenschirme & Co wären ein Fall für die Hausratversicherung – falls per "AGB" nicht ausgeschlossen.
Wie sind Schäden durch Blitzeinschläge abgesichert? Zerstört ein Blitz Teile eines Hauses oder Mobiliar, so sind wiederum die Wohngebäude-/Hausratversicherer am Zuge. Schlägt er in eine Stromleitung ein, so können Fernseher und andere Geräte bis hin zum Personalcomputer beschädigt werden. In diesem Fall leistet die Hausratversicherung nur dann, wenn sie "Überspannungsschäden" einschließt.
Wer leistet, wenn Hagel zu Zerstörungen geführt hat? – Auch Hagelschäden sind über die Hausrat- beziehungsweise Wohngebäudeversicherung versichert, wenn beispielsweise Wintergärten oder Fensterscheiben zerstört wurden.
Und wenn Hagel Autodächer demoliert hat? – Dann ist das ein Fall für die Teilkaskoversicherung des Autobesitzers, die natürlich auch in der weitergehenden Vollkaskoversicherung enthalten ist.
… und wenn ein Pkw in einer Wasserlache steckengeblieben ist? – Dann kommt für einen daraus resultierenden Schaden ebenfalls die Teil- oder Vollkaskoversicherung auf. Aber: Wem nachgewiesen werden sollte, dass er bewusst unter einer Unterführung durchfahren wollte, die "Hochwasser" führte, der kann (fast) leer ausgehen.
Ein Auto könnte durch herabfallende Dachziegel oder Äste beschädigt worden sein … – Auch hier kann es nutzen, zumindest eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen zu haben. Wichtig: Ein durch die Teilkaskoversicherung regulierter Schaden belastet den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkaskoversicherung nicht.
Wie man sich gegen Überschwemmungsschäden schützen kann, darüber informiert der Flyer "Land unter – Schutz vor Überschwemmung und Hochwasser" vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Der Flyer steht unter www.gdv.de zum Download bereit oder kann unter der Faxnummer (0 30) 20 20-66 04 bestellt werden.
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