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Recht
Betriebsausflüge können (noch) teurer werden
(bü). Richtet ein Arbeitgeber ein Betriebsfest aus, für das er pro Arbeitnehmer mehr als 100 Euro ausgibt, so müssen die Arbeitnehmer den "geldwerten Vorteil" versteuern. Es sei denn, der Arbeitgeber tritt an deren Stelle (wie hier) mit der Zahlung einer 25-prozentigen Pauschalsteuer. Unabhängig davon hat der Arbeitgeber in solchen Fällen auf seinen Aufwand Umsatzsteuer zu zahlen, weil es sich um "steuerbare und steuerpflichtige Umsätze" gehandelt hat. (FG Münster, 5 K 3950/07 U)
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