- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 34/2010
- Vorsicht, ...
Recht
Vorsicht, urheberrechtlich geschützt!
Dies, so warnt die DASV – Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Brühl, kann jedoch schnell recht teuer werden, denn: Fast alle im Internet auffindbaren Bilder, Texte und Grafiken sind urheberrechtlich geschützt. Das "Tückische" dabei: Selbst vermeintlich unscheinbare Fotos, die gern zur "Aufpäppelung" der eigenen Homepage verwandt werden, wie "der Konferenztisch mit zwölf Stühlen", "der Blick aus dem Bürofenster" oder "die Sekretärin, die dem Chef freundlich lächelnd eine Akte reicht", sind in der Regel von Fotoagenturen, dem Fotografen oder anderen Berechtigten urheberrechtlich geschützt. Als Folge, so die Urheber- und Medienrechtsexpertin, drohen dem unbefugten Nutzer eine Abmahnung oder gar eine Klage auf Unterlassung und Schadenersatz. Wer nach dem Motto handele, "wo kein Kläger, da kein Richter" sehe sich häufig schnell getäuscht, da inzwischen ganze Firmen darauf spezialisiert seien, das gesamte Internet systematisch nach Urheberrechts- und Wettbewerbsrechtsverletzungen zu durchsuchen. Die Anzahl der entsprechenden Abmahnungen wegen unbefugter Benutzung von Foto- oder anderem geschützten Material habe dadurch inzwischen drastisch zugenommen, betont die Fachanwältin Scheel-Pötzl von der DASV. Denn nicht nur Fotos seien urheberrechtlich geschützt. Insbesondere auch im Internet auffindbare Texte, Beschreibungen, Grafiken, Linklisten, Kartenmaterial o. a. seien in der Regel urheberrechtlich geschützt und könnten bei missbräuchlicher Nutzung schnell zu denselben Konsequenzen führen. Der Rat der Expertin: Auch wenn die Versuchung noch so groß ist, irgendetwas "Fertiges" aus dem Netz für eigene Zwecke herunterzuladen, greifen Sie beim Aufbau der Homepage lieber auf eigenes Foto- und Textmaterial zurück, oder holen bei der Verwendung fremden Materials vorab zumindest eine Einwilligung des Rechtsinhabers ein. In Zweifelsfragen sollte vor einer Nutzung immer erst der Rechtsrat durch einen auf Urheber- und Medienrecht spezialisierten Anwalt oder Anwältin eingeholt werden. Dies sei allemal erheblich günstiger als ein kostenintensiver späterer Rechtsstreit!
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.