Recht

Wer trotz Verbots Raucherpausen einlegt, fliegt

(bü). Ist ein Arbeitnehmer bereits zweimal abgemahnt worden, weil er während der Arbeitszeiten geraucht hat, ohne sich "auszustempeln", und ändert er sein Verhalten auch nach dem Beschluss einer Betriebsanweisung nicht, die das Rauchverbot während der Arbeit untermauert, so hat er eine fristlose Kündigung hinzunehmen. Das gilt umso mehr, wenn er die Betriebsanweisung unterschrieben hatte.


(LAG Rheinl.-Pfalz, 10 Sa 712/09)

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