Gesundheitspolitik

Kassenabschlag: DAV beantragt Rechtsschutz

Berlin (tmb/ks). Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat am 27. Januar vorläufigen Rechtsschutz beim Sozialgericht Berlin im Zusammenhang mit dem Verfahren um den Kassenabschlag beantragt. Wie bereits zuvor angekündigt, hat er dabei einen Antrag auf sofortige Vollziehung der Schiedsstellenentscheidung gestellt.

Sofern der Antrag erfolgreich ist, könnte der Schiedsspruch – also ein Apothekenabschlag von 1,75 Euro – vorläufig umgesetzt werden.

Hintergrund ist die Klage des GKV-Spitzenverbandes gegen die Entscheidung der Schiedsstelle. Inhaltlich will sich der Verband derzeit nicht zu seiner Klage äußern. Bislang sei sie nur formal zur Wahrung der Frist eingelegt worden, sagte eine Sprecherin. Die Begründung werde man nachreichen. Bis man erfahren wird, was der GKV-Spitzenverband konkret an der Entscheidung des Schiedsamtes rügt, werden eher "Wochen als Tage" vergehen, räumte die Sprecherin ein.

Der DAV, der erst kürzlich die Rechenzentren gebeten hatte, ab diesem Monat mit dem vom Schiedsamt beschlossenen Abschlag von 1,75 Euro zu arbeiten, hat diese Anweisung indessen wieder zurückgezogen.

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