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Aus Kammern und Verbänden
EU-Förderung für Seminare
Da die Förderung zentral von der LAV-Akademie beantragt wird, haben die Teilnehmer keinen Mehraufwand für den Nutzen. Welche Seminare gefördert werden, erfahren die Interessenten in den jeweiligen Einladungen.
Die Aussicht auf eine EU-Förderung besteht für Beschäftigte, die in rechtlich selbstständigen kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern tätig sind, sowie für Gründungswillige und Wiedereinsteiger. Dabei muss entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen. Außerdem müssen die Teilnehmer
- ihr Einverständnis für die Datenerhebung zur Fachkursförderung und die Weiterleitung an das zuständige Ministerium geben sowie
- sich bereit erklären, die für die Lehrgangsbeobachtung oder Evaluierung erforderlichen Angaben zu machen.
Zudem darf der Teilnehmer für dieses Seminar keine weiteren Fördermittel erhalten oder beantragt haben, weil eine Mehrfachförderung aus Mitteln der EU nicht zulässig ist.
Procedere
Am Seminartag erhalten die Teilnehmer Erhebungsbogen, auf denen sie Angaben zur Person für die bereits erwähnte Datenerhebung machen. Sobald der LAV Service GmbH diese Bogen ausgefüllt vorliegen, erhält der Teilnehmer seine Seminarrechnung, in der bereits der zu erwartende Förderbetrag berücksichtigt wird.
Bis zur abschließenden Prüfung der persönlichen Förderung durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg bzw. die abwickelnde L -Bank vergehen mehrere Wochen. Für den Fall, dass die Förderung abgelehnt wird, stellt die LAV Service GmbH dem Teilnehmer den Differenzbetrag in Rechnung.
Wer Fragen zu den Fördermitteln hat, kann sich an die Mitarbeiterinnen der LAV-Akademie wenden: Tel. (07 11) 2 23 34-66 oder seminare@apotheker.de.
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