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DAZ aktuell
Einigung bei Patientenrechte-Richtlinie erzielt
Durch die angestrebte Richtlinie werden die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme und die Kostenerstattung von Auslandsbehandlungen, wie sie von dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur Patientenmobilität entwickelt wurden, für alle Beteiligten kodifiziert. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in der Gesundheitsversorgung unterstützt. Dabei werden die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung gewahrt.
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz (CDU), die Deutschland im Rat vertrat, begrüßte die Einigung: "Die spanische Ratspräsidentschaft hat gute Arbeit geleistet, um zu einem Kompromisstext zu kommen, der für alle Mitgliedstaaten tragbar ist." Mit diesem Text sei man "einen wichtigen Schritt weiter" auf dem Weg zu mehr Rechtssicherheit für alle Patienten in Europa bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. Auch für Leistungserbringer biete die Richtlinie große Chancen.
Der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion der EVP (Christdemokraten) im Europa-Parlament, Dr. Peter Liese, teilt diese Einschätzung: "Die deutschen Anbieter im Gesundheitswesen können von der Richtlinie profitieren, da unser Gesundheitssystem im europäischen Vergleich gut ist. Dadurch können zusätzliche Einnahmen durch Patienten aus anderen Ländern erzielt werden." Er betonte, dass die zuvor von einigen Mitgliedstaaten eingenommene Haltung "zynisch" gewesen sei. Der EuGH habe Patienten eindeutig das Recht zugesprochen, eine geplante Behandlung auch im Ausland durchzuführen. Wenn einzelne Mitgliedstaaten (nicht so in Deutschland) die Patienten immer wieder auf den Klageweg des EuGH verwiesen hätten, sei dies "unerträglich", so Liese.
Liese wies darauf hin, dass die Beschlüsse des Europäischen Parlaments die Patientenrechte weit umfassender und stärker unterstützten als die Vorschläge der Gesundheitsminister. Er rechnet daher damit, dass das Parlament den Ministerrat im weiteren Verfahren zu Abänderungen "zwingen" wird. Zu wenig habe der Rat bislang etwa für Patienten, die an seltenen Krankheiten leiden, getan. Außerdem wolle das Parlament, dass Patienten bei einer geplanten und zu genehmigenden Behandlung einen Gutschein bekommen, damit sie nicht mit ihrem Privatvermögen in Vorkasse treten müssen.
Der vom Rat abgeänderte Richtlinienvorschlag wird nach der Sommerpause in zweiter Lesung im Europäischen Parlament verhandelt. Bereits während dieser zweiten Lesung werden die im Rat vertetenen Mitgliedstaaten unter belgischem Vorsitz versuchen, mit dem Europäischen Parlament eine Einigung zu erzielen. Für den Fall, dass dies gelingen sollte, müssten die Mitgliedstaaten den Richtlinienvorschlag noch in nationales Recht umsetzen.
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