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PKA-Prüfungen


  • Zwischenprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) im Herbst 2010

Die Zwischenprüfung findet am 3. November 2010 an den Prüfungsorten Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden statt.

Angemeldet werden können Auszubildende, die mit der Ausbildung zum Schuljahr 2009/10 begonnen haben.

Anmeldeformulare wurden den Berufsschulen zur Verteilung zugestellt.

Bei Auszubildenden, die am Tag der Zwischenprüfung noch nicht volljährig sind, muss der Anmeldung eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gemäß § 33 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz

beigefügt werden.

Anmeldeschluss:

Freitag, 10. September 2010.


  • Abschlussprüfung für pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) im Winter 2010/2011

Die schriftliche Prüfung findet am 23. November 2010 in Frankfurt und in Kassel statt.

Die praktische Prüfung wird am 12. Januar 2011 in Frankfurt und in Kassel durchgeführt.

Bei einer nicht ausreichenden Zahl von Anmeldungen im Regionalbereich Kassel wird die Abschlussprüfung nur in Frankfurt durchgeführt. Dies wird umgehend nach Anmeldeschluss bekannt gegeben.

Gemäß § 9 Abs. 1 der Prüfungsordnung für PKA kann der Auszubildende nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen. Gemäß Prüfungsordnung soll die Zulassung zur Abschluss-prüfung erteilt werden, wenn die Gesamtleistung in den Lerngebieten des berufsbezogenen Unterrichts der Berufsschule im Durchschnitt mit mindestens 2,0 beurteilt wird. Die Ausbildungszeit kann jedoch um höchstens sechs Monate verkürzt werden.

Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung können bei der Landesapothekerkammer Hessen (Telefon 069 979509-41) angefordert werden.

Anmeldeformulare zur regulären Abschlussprüfung sowie zur Wiederholungsprüfung werden den Auszubildenden direkt zugegehen.

Anmeldeschluss:

Freitag, 1. Oktober 2010.

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