Pharmazeutisches Recht

Wahlordnung der AK Mecklenburg-Vorpommern

Zweite Satzung zur Änderung der Wahlordnung der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern

Vom 12. Juli 2010

Aufgrund des § 23 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 21 des Heilberufsgesetzes vom 22. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen am Binnenmarkt in Mecklenburg-Vorpommern vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 729, 731) hat die Kammerversammlung am 9. Juni 2010 folgende Änderung der Wahlordnung der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Juni 1994 (AmtBl. M-V/ AAz. 1994 S. 363, Mitteilungsblatt der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern Ausgabe September/ Oktober 1994 Anhang), geändert durch die Erste Satzung zur Änderung der Wahlordnung der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern vom 16. Juni 1998 (AmtsBl. M-V/ AAz. 1998 S. 487, Mitteilungsblatt der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern Ausgabe Oktober 1998 S. 32) beschlossen:

Artikel 1

1) § 1 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 3 Satz 1 wird die Zahl "25" durch die Zahl "30" ersetzt.

b) In Absatz 4 wird Satz 3 ersatzlos gestrichen.

c) Nach Absatz 5 wird ein Absatz 6 mit folgendem Wortlaut angefügt:

"(6) Das Land Mecklenburg-Vorpommern bildet einen Wahlkreis."

2) Der Wortlaut des § 6 Absatz 4 S. 2 wird wie folgt geändert:

"Sie können auf jedem Stimmzettel maximal die vorgegebene Anzahl der zu wählenden Kandidaten ankreuzen (§ 1 Abs. 3)."

3) In § 7 Absatz 6 Satz 2 wird das Wort "dass" durch das Wort "ob" ersetzt.

4) In § 10 Absatz 1 wird nach dem letzten Spiegelstrich der Punkt durch Komma ersetzt und ein Spiegelstrich mit folgendem Wortlaut angefügt:

" – wenn die Wahl für ungültig erklärt ist."

Artikel 2

Die Änderung der Wahlordnung tritt am 1. September 2010 in Kraft.

Schwerin, 9. Juni 2010
Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern
Christel Johanns, Präsidentin
Dr. Christoph Schümann, Vizepräsident


Zustimmung des Ministeriums für Soziales und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern


Schwerin, den 17. Juni 2010
Christian Sievers


Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und im Amtsblatt MecklenburgVorpommern (Teil Amtlicher Anzeiger) und im Mitteilungsblatt der Apothekerkammer veröffentlicht.

Schwerin, den 12. Juli 2010 Christel Johanns, Präsidentin

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