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Dimet®20 erstattungsfähig

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am
19. August 2010 für das Medizinprodukt Dimet®20 die Verordnungsfähigkeit zur physikalischen Behandlung des Kopfhaares bei Kopflausbefall bei Kindern bis 12 Jahren und Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahren bescheinigt. Damit wird Dimet®20 in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen.

Das Präparat wurde von der InfectoPharm Arzneimittel und Consilium GmbH* entwickelt und enthält die Wirkstoffe Dimeticon und Dodecanol, welche sich in ihrer Wirkweise ergänzen. Dimeticon ist ein Silikonöl, das die Läuse und ihre Nissen umhüllt. Es dringt tief in die Atemöffnungen ein, so dass die Läuse ersticken. Dodecanol ist ein langkettiger Alkohol, der den Schutzpanzer der Läuse angreift und so ihre Abtötung beschleunigt. Dimet® 20 wirkt nach Herstellerangaben ausschließlich physikalisch, so dass eine Resistenzentwicklung äußerst unwahrscheinlich ist, die Einwirkzeit beträgt lediglich
20 Minuten.


*InfectoPharm Arzneimittel GmbH, Von-Humboldt-Straße 1, 64646 Heppenheim,
Tel. (0 62 52) 95-70 00, E-Mail: kontakt@infectopharm.com, Internet: www.infectopharm.com

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