Gesundheitspolitik

Pharma-Absprachen: EU-Kommission ermittelt

"Pay for Delay" bleibt ein großes Thema bei den EU-Wettbewerbshütern

Brüssel (ks). Die EU-Kommission ermittelt in einem Kartellverfahren gegen den US-Pharmakonzern Cephalon und den israelischen Generikahersteller Teva. Geprüft wird, ob eine Vereinbarung zwischen den beiden Herstellern die Markteinführung des zur Behandlung der Narkolepsie eingesetzten Generikums Modafinil im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verhindert hat und dadurch der Wettbewerb behindert wurde.

Im Dezember 2005 hatten Cephalon und Teva ihre Patentstreitigkeiten um das Mittel Modafinil (Provigil®) im Vereinigten Königreich und in den USA beigelegt. Sie schlossen eine Patentvergleichsvereinbarung, in der sich Teva unter anderem verpflichtete, seine Modafinil-Generika nicht vor Oktober 2012 auf die Märkte des EWR zu bringen. Die Vereinbarung umfasste außerdem eine Reihe von Nebenabsprachen und wird auch in den USA gegenwärtig von der obersten Kartellbehörde FTC untersucht.

Wie die Kommission betont, bedeutet die Einleitung eines Verfahrens nicht, dass bereits schlüssige Beweise für eine Zuwiderhandlung vorliegen – ob es diese gibt, wird sich erst in den Ermittlungen zeigen. Die Prüfung wird sich insbesondere darauf konzentrieren, ob die Vereinbarung zwischen den beiden Unternehmen gegen die EU-Vertragsbestimmungen über wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen (Artikel 101 AEUV) verstößt. Sollten sich die Vorwürfe erhärten, müssen die Konzerne mit hohen Geldbußen von bis zu zehn Prozent ihres Jahresumsatzes rechnen.

In den Jahren 2008 und 2009 hatte die Kommission bereits eine Sektoruntersuchung durchgeführt und Absprachen zwischen Original- und Generikaherstellern angeprangert, die die Markteinführung von Generika verzögern ("Pay-for-Delay").



AZ 2011, Nr. 18, S. 8

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