Recht

Kündigung: Ein alkoholkranker Arbeitnehmer ist "krank", wie wenn er Bronchitis hätte

(bü). Ein Arbeitgeber darf einem Mitarbeiter, der offensichtlich alkoholkrank ist, nicht kündigen, ohne ihm vorher die Chance zur Rehabilitation zu geben. Nur wenn der Arbeitnehmer diese Chance ungenutzt lasse, könne er eine Änderungskündigung oder die Entlassung aussprechen. (Hier ging es um eine Krankenschwester, die – infolge ihrer Alkoholsucht – mehrere dienstliche Vergehen begangen hatte. Ihr Chef kündigte ihr fristlos, bot aber zugleich eine schlechter bezahlte Stelle an. Er habe aber nicht zunächst "zusehen" und ihr dann den Laufpass geben beziehungsweise eine Degradierung einleiten dürfen, sondern hätte ihr die Möglichkeit einräumen müssen, per Entzugsbehandlung ihre Sucht zu bekämpfen.)


(LAG Rheinland-Pfalz, 10 Sa 419/10)



AZ 2011, Nr. 37, S. 6

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