Gesundheitspolitik

AOK fordert Unterlassungserklärung

AZ-Kommentar "Menschenverachtend"

STUTTGART (az). Ein Kommentar von DAZ-Herausgeber Dr. Klaus G. Brauer ("Menschenverachtend" in der AZ-Ausgabe Nr. 39 vom 26. 9. 2011) ist bei der AOK auf Missfallen gestoßen.

Die AOK Baden-Württemberg fordert von Autor und Verlag die Abgabe einer "Unterlassungsverpflichtungserklärung". Stein des Anstoßes: einerseits die Überschrift des Kommentars (s. oben), andererseits die Aussage im Fließtext "Das ist Zynismus pur – menschenverachtender Zynismus" – beides bezogen auf eine im Kommentar näher beschriebene Art und Weise, wie die AOK mit Rabattverträgen umgegangen ist.

Nach Auffassung der AOK ist dies eine von der Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckte "Schmähung". In der Verwendung des Begriffs "menschenverachtend" würden, so wörtlich, "vorsätzlich Assoziationen zur Behandlung von Menschen im Dritten Reich, in Lagern etc. geweckt und gleichzeitig eine Vergleichbarkeit suggeriert".

Verlag und Autor weisen diese Sicht als offensichtlich abwegig zurück. Der Begriff "menschenverachtend" sei keinesfalls exklusiv für nationalsozialistische Verbrechen oder für die Behandlung von Menschen in Lagern etc. vergeben oder reservierbar. Das belege schon der Sprachgebrauch.

Verlag und Autor haben die bis spätesten letzten Freitag (21. 10. 2011) verlangte Unterlassungserklärung deshalb nicht abgegeben. Beide überlassen die Angelegenheit gern einer gerichtlichen Klärung. Sie lassen sich weder durch die angedrohte Vertragsstrafe (jeweils 15.000 Euro), noch durch die angedrohten Anwaltskosten (zusammen 2833,14 Euro bei einem Gegenstandswert von 100.000 bzw. 200.000 Euro) einschüchtern.



AZ 2011, Nr. 43, S. 1

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