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DAZ aktuell
Nur sehr wenige Fehler bei Arzneimitteltherapie
Insgesamt ist die ärztliche Fehlerquote jedoch sehr gering: Bezogen auf 400 Millionen Arzt-Patienten-Kontakte pro Jahr melden sich in rund 40.000 Fällen jährlich Patienten wegen vermuteter Behandlungsfehler. In etwa 25 Prozent der Fälle seien die Ansprüche berechtigt, sagte Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommission und Schlichtungsstellen bei der Vorstellung des Berichts.
Bei den Schlichtungsstellen der Ärztekammern gingen im Jahr 2010 11.016 Anträge von Patienten wegen vermuteter Behandlungsfehler ein, ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Davon führten 7355 Anträge zu Entscheidungen der Schlichtungsstelle: In 70 Prozent der Fälle wurde kein ärztlicher Fehler festgestellt. In knapp einem Viertel der Anträge konnte ein ärztlicher Fehler nachgewiesen werden. In fünf Prozent der Fälle konnte zwar ebenfalls ein Gesundheitsschaden beim Patienten nachgewiesen werden, aber keine Kausalität zur Behandlung. An dieser Verteilung hat sich seit dem Jahr 2006 nur wenig geändert.
Die Mehrzahl der Arztfehler geschieht im Krankenhaus (72 Prozent). Dieser Anteil ist seit 2006 leicht steigend (von 68,6 Prozent). Während in der Arztpraxis die meisten Fehler in der Diagnose geschehen, sind im Krankenhaus Operationen die Hauptfehlerquelle. Sowohl im Krankenhaus als auch in der Arztpraxis kommen nur wenige Fehlmedikationen vor: Von den Ärztekammern wurden in der Arztpraxis nur weniger als 50 Arzneimitteltherapiefehler entdeckt, im Krankenhaus weniger als 100.
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