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Bayer verliert Patentstreit um Antibabypille

BERLIN (ks). Rückschlag für die Bayer AG: Das Leverkusener Unternehmen hat auch in Europa einen Patentstreit gegen die Novartis-Tochter Hexal um seine Verhütungspillen verloren. Die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts habe das Formulierungspatent von Bayer für Yasmin® , Yasminelle® und YAZ® zurückgewiesen, teilte das Unternehmen am 8. Juli mit.

Damit hob die Behörde eine Entscheidung der Einspruchsabteilung von 2006 auf, die das Patent zunächst bestätigt hatte. Hexal hatte hiergegen Beschwerde eingelegt. Bayer kündigte an, zunächst die genaue Begründung zu prüfen, ehe über weitere Schritte entschieden werde. Im Herbst 2010 hatte das Unternehmen in einem ähnlichen Fall in den USA ebenfalls eine Niederlage einstecken müssen, wollte jedoch in Berufung gehen.

"Wir sind enttäuscht, dass das Europäische Patentamt unsere Rechtsauffassung nicht geteilt hat", sagte Bayer-Manager Flemming Ornskov. "Trotz der Entscheidung der Beschwerdekammer sind wir zuversichtlich, unsere europäische Führungsposition im Bereich Frauengesundheit beizubehalten." Einige neue Produktkandidaten befänden sich bereits in der späten Entwicklungsphase. Darunter sei auch ein neues hormonelles intrauterines Verhütungsmittel (LCS) und ein Verhütungspflaster.

Die Bayer-Pillen enthalten das neuere Gestagen Drospirenon und sind in jüngerer Zeit in die Kritik geraten. Eine Pharmakovigilanz-Arbeitsgruppe der Europäischen Arzneimittelagentur EMA kam kürzlich zu dem Schluss, dass sie ein höheres Risiko für venöse thromboembolische Ereignisse bergen. Auch im diesjährigen Arzneimittelreport der Barmer GEK wird angesichts der vorliegenden Daten von der Einnahme dieser neuen Antibabypillen abgeraten.



DAZ 2011, Nr. 28, S. 39

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