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Ferienjobs und 400-Euro-Jobs

Sommer, Sonne, Strand – nicht alle Schüler und Studierenden können sich jetzt eine Auszeit nehmen, weil sie Geld verdienen müssen. Hierzu einige Steuertipps.

Wer als Schüler oder Studierender an höchstens 50 Arbeitstagen im Jahr berufstätig ist, hat eine "kurzfristige Beschäftigung". Das bedeutet, dass weder er selbst noch der Arbeitgeber Sozialabgaben zahlt, und zwar unabhängig von der Höhe des Gehalts. Die Chefs können pauschal 25% der Summe für die Lohnsteuer abführen, zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer. Dann muss der Arbeitnehmer keine Abgaben entrichten und auch keine Steuererklärung abgeben.

400-Euro-Jobs

Wenn jemand das ganze Jahr lang auf 400 Euro-Basis jobbt, zahlt der Arbeitgeber pauschale Beträge von 15% und 13% zur Renten- bzw. gesetzlichen Krankenversicherung. Hinzu kommen 0,74% als Umlage für Krankheit und Mutterschaft sowie 2,0% als Pauschalsteuer; Letztere ist hinfällig, sobald eine Lohnsteuerkarte vorliegt.

In der Lohnsteuerklasse I ist ein Verdienst bis 893 Euro monatlich steuerfrei. Wenn die Jahreseinkünfte höchstens 11.000 Euro betragen, erstattet der Fiskus die vom Arbeitgeber abgeführten Steuern. Aber Vorsicht! Volljährige Jobber, die insgesamt mehr als 8004 Euro im Jahr verdienen, gefährden das Kindergeld ihrer Eltern.


Quelle: Presseinformation des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine


Michael van den Heuvel



DAZ 2011, Nr. 29, S. 78

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