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- DAZ 29/2011
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Arzneimittel und Therapie
Künstlich induzierte Malaria-Immunität
Bewohner Malaria-endemischer Gebiete können eine partielle Immunität (klinische Immunität) gegen Malaria erwerben. Diese Immunität ist jedoch nicht dauerhaft und unvollständig. Verlässt ein immuner Betroffener das Malariagebiet und siedelt in eine andere Region über, verliert er seine Immunität und kann nach einem erneuten Stich der weiblichen Anopheles-Mücke und Übertragung von Plasmodium falciparum wieder erkranken. Die der partiellen Immunität zugrunde liegenden Vorgänge sind im Einzelnen nicht bekannt. Einer Hypothese zufolge ist die Immunität abhängig von der Plasmodienart, eine zweite postuliert, dass eine wiederholte Exposition mit dem Erreger erforderlich ist, um eine wirksame Immunantwort hervorzurufen. Es scheint, dass die natürlich erworbene Immunität die Parasitämie lediglich kontrolliert und das Auftreten von Krankheitssymptomen verhindert, der Parasit wird aber nicht vollständig aus dem Blut eliminiert und es besteht kein Schutz vor einer Neuinfektion.
Eine Immunität gegen die durch Plasmodium falciparum hervorgerufene Malaria kann durch eine Impfung mit einer Subunit-Vakzine oder durch die wiederholte Exposition mit dem abgeschwächten Parasiten erzeugt werden. Der erste Weg wird mit der Entwicklung eines Malaria-Impfstoffs eingeschlagen, so etwa mit dem Impfstoff RTS,S (GlaxoSmithKline), der bereits getestet wird, der zweite Weg durch Infektionen mit einem abgeschwächten Erreger. Eine Variante dieses Vorgehens ist die Infektion mit dem Malaria-Erreger unter gleichzeitiger subtherapeutischer Chloroquin-Prophylaxe. Dadurch sollen eine Immunantwort erzeugt, klinische Symptome aber verhindert werden.
Künstlich induzierte Immunität schützt vor Neuinfektion
In einer früheren Studie wurde gezeigt, dass die Immunität gegenüber einer Infektion mit Plasmodium falciparum experimentell induziert werden kann. In dieser ersten Studie wurden zehn freiwillige gesunde Malaria-naive Probanden mit Chloroquin-sensitiven Stämmen des Malaria-Erregers infiziert und erhielten gleichzeitig eine Chloroquin-Prophylaxe. Sie erreichten eine Immunität (Nachweis über PCR und mikroskopischer Nachweis), deren Dauer aber unbekannt war. Um diese einzuschätzen, wurde die Studie fortgeführt. Dabei zeigte sich, dass vier von sechs Probanden weiterhin immun waren, nachdem sie 28 Monate später erneut Stichen der Stechmücken ausgesetzt wurden. Bei den zwei anderen immunisierten Studienteilnehmern wurde die Entwicklung einer Malaria verzögert. Eine genauere Analyse zeigte, dass sich die T-Zellen der immunisierten Personen an die zurückliegende Infektion erinnerten und somit in der Lage waren, eine Neuinfektion zu verhindern. Die vier immunen Personen berichteten von milden bis moderaten unerwünschten Ereignissen (meist Kopfschmerzen) zum Zeitpunkt der versuchten Neuinfektion. Die beiden Patienten mit der verzögerten Infektion zeigten unerwünschte Ereignisse vergleichbar jenen einer Kontrollgruppe.
Die Autoren der Studie finden diese Ergebnisse ermutigend, weisen aber auch auf Einschränkungen hin. So wurde etwa zur Neuinfektion derselbe Stamm verwendet, der ursprünglich die Immunität erzeugte. Ob mit genetischen Varianten vergleichbare Resultate erzielt werden können, ist nicht bekannt. Ferner ist unklar, wie Kinder auf dieses Vorgehen reagieren.
QuelleRoestenberg, M.; et al.: Long-term protection against malaria after experimental sporozoite inoculation: an open-label follow-up study. Lancet 377, 1770-1776 (2011).Greenwood, B.; et al.: The mysteries of immunity to malaria. Lancet 377, 1729-1730 (2011).
Apothekerin Dr. Petra Jungmayr
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