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- DAZ 3/2011
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HAV: Ärzte sollen Stückzahl auf dem Rezept vermerken
Der HAV betont, dass es völlig ausreichend sei, wenn der Arzt auf dem Rezept das Medikament und die gewünschte Stückzahl oder das Volumen angibt, um dem Apotheker mitzuteilen, welche Packungsgröße für den Patienten gewünscht werde. Das bedeutet: Ist eine Stückzahl verordnet, die nicht im Handel ist, so ist die nächst kleinere Packung abzugeben oder ein Vielfaches davon, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge. Diese Regelung sei einfach, logisch und habe sich bewährt.
Die neue Verordnung sorge bei allen Beteiligten ausschließlich für Verwirrung, moniert der Verbandsvorstand. So hätten Arzneimittelhersteller falsche Größeneinteilungen vorgenommen und diese in die Apotheken-EDV eingespeist. Die Apotheken müssten sich nun durch einen Dschungel von zum Jahresanfang neu in Kraft getretenen Rabattarzneimitteln kämpfen und zusätzlich ihre EDV durchforsten, welche Packungsgröße der neuen Gesetzeslage entspricht. Hinzu komme, dass zahlreiche Krankenkassen ihre Versicherten nicht ausreichend über die neue Mehrkostenregelung aufgeklärt hätten. Auch hier seien die Apotheken gefordert, dieses Defizit aufzuklären. Dies sei zusätzlich zeit- und kostenintensiv.
"Wir wollen endlich wieder unseren Beruf ausüben, nämlich die Bevölkerung zum Thema Arzneimittel zu beraten und aufzuklären. So können wir dafür sorgen, dass die Compliance eingehalten wird und das Arzneimittel optimal seine Wirkung entfalten kann. Damit werden teure Folgebehandlungen und ggf. sogar Klinikeinweisungen verhindert. Wir sind es leid, den größten Anteil unserer Arbeit nur noch mit Verwaltungsaufwand verbringen zu müssen, der zum Großteil völlig überflüssig ist", so die Forderung des Vorstandes.
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