DAZ aktuell

Bundeskartellamt hat keine Bedenken

BERLIN (ks). Das Bundeskartellamt hat kein Problem mit den Grippeimpfstoff-Verträgen der Landesapothekerverbände Berlin (BAV), Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern mit der AOK Nordost. Es handele sich nicht um verbotene Absprachen – ein förmliches Verfahren werde daher nicht eingeleitet, teilten die AOK und der BAV letzte Woche mit.

Die Apothekerverbände und die Kasse freuen sich: Das Kartellamt sei in vollem Umfang ihrer Argumentation gefolgt, heißt es in der gemeinsamen Mitteilung. Auch der Aufruf der Tochtergesellschaft des BAV der Dienstleistungs-Service-Center GmbH (D.S.C.) an Apotheken, Grippeimpfstoffe bei Herstellern zu beziehen, mit denen Lieferverträge bestehen, wurde nicht beanstandet. Insbesondere stelle dies keinen unzulässigen Boykottaufruf dar.

Laut AOK und BAV begründet das Bundeskartellamt seine für die Beteiligten positive Entscheidung unter anderem damit, dass Grippeimpfstoffe von den Herstellern meist europa- jedenfalls aber deutschlandweit angeboten werden. Damit liege der Marktanteil der Apotheken in den drei Bundesländern unter der kartellrechtlich relevanten Spürbarkeitsgrenze von 10 Prozent.

Zudem werde aus der Stellungnahme des Kartellamtes deutlich, dass die Vereinbarung zwischen der AOK Nordost und den Apothekerverbänden ihre Grundlage in den Arzneimittellieferverträgen nach § 129 Abs. 5 SGB V habe. Damit seien die Krankenkassen oder ihre Verbände ausdrücklich befugt, mit Apothekerverbänden auf Landesebene ergänzende Verträge über die Erstattung von Grippeimpfstoffen zu schließen. Von dieser grundsätzlichen Ermächtigung sind nach Ansicht des Bundeskartellamtes auch die konkret gewählten Vertragsmodelle umfasst, so dass ein Wettbewerbsverstoß ausscheide.

Weiterhin werde in der Stellungnahme betont, dass Hersteller von Grippeimpfstoffen ihre Präparate auch direkt den Apothekern anbieten könnten. Dies gelte auch dann, wenn sie mit der D.S.C. keinen Vertrag geschlossen hätten. Damit könne das Verhalten der D.S.C. nicht als unbillig bezeichnet werden.

Die Apothekerverbände und die AOK Nordost sehen sich durch die Entscheidung des Kartellamtes in ihrem Vorgehen bestärkt und werten sie als "positives Signal für die künftige Zusammenarbeit".



DAZ 2011, Nr. 32, S. 20

Das könnte Sie auch interessieren

Impfstoffverträge der AOK Nordost

Bundeskartellamt hat keine Bedenken

Festpreis-Vereinbarung in der Kritik

Streit um Grippeimpfstoff-Versorgung im Nordosten

AOK Nordost hätte Vergaberecht anwenden müssen – AOK verweist auf Gesetzgeber

Vergabekammer kippt Impfstoffvereinbarung

Vergabekammer kippt Impfstoffvereinbarung im Nordosten

Grippeimpfstoffe: Industrie fühlt sich bestätigt

Landessozialgericht Hessen bestätigt Grippeimpfstoff-Vereinbarung der AOK Nordost

1 : 1 im Impfstoffstreit

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.