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PID passiert letzte Hürde
Der Bundestag hatte im Juni der PID-Zulassung in einer großen Debatte ohne Fraktionsdisziplin zugestimmt. Anträge nach einem weitreichenden Verbot und einem Verbot mit kleineren Ausnahmen hatten eine Mehrheit verfehlt. Zwar bleiben diese Gentests in Deutschland grundsätzlich auch weiter verboten. Zulässig sein sollen sie aber, wenn wegen elterlicher Gen-Anlagen eine Tot- oder Fehlgeburt oder schwere Krankheit des Kindes wahrscheinlich ist.
Eine Beratung ist dabei Pflicht, auch eine Ethikkommission muss zustimmen. Details sollen nun in einer Rechtsverordnung geregelt werden. Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Flach (FDP) hatte im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa angekündigt, dass bis Anfang kommenden Jahres mit der Bereitstellung der entsprechenden Angebote an die Paare zu rechnen sei. Die PID darf nur an Zentren mit Lizenz vorgenommen werden. Es wird von einigen Dutzend bis einigen hundert Fällen im Jahr ausgegangen.
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