Recht

Auch "was hilft", muss nicht immer bezahlt werden


(bü). Leidet ein Mann an Prostatakrebs und lässt er sich in den Niederlanden mit einer speziellen Diagnostik behandeln, so muss seine gesetzliche Krankenkasse in der Bundesrepublik den Aufwand dafür (hier in Höhe von 1500 €) nicht bezahlen. Das gelte auch dann, wenn er so einer Operation entgehen konnte, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Inkontinenz und Impotenz geführt hätte. Ist die von einem Arzt in den Niederlanden angewandte Methode nicht im deutschen Leistungskatalog aufgeführt und stehen in Deutschland "zumutbare Alternativen zur Verfügung", ein Prostatakarzinom zu behandeln, so muss die holländische "Spitzenmedizin" nicht um jeden Preis bezahlt werden.


(Hessisches LSG, L 1 KR 298/10)



AZ 2012, Nr. 21, S. 4

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.