Recht

Die Kasse zahlt keinen "Garantietest" auf ein gesundes Kind

(bü). Leidet sowohl eine Schwangere als auch ihr Vater unter einem Gendefekt, der eine Augenerkrankung verursachen und zur Erblindung führen kann, so hat die werdende Mutter keinen Anspruch darauf, dass ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Analyse der DNA-Struktur ihres Vaters (also dem Großvater des Ungeborenen) finanziert, um dann zu entscheiden, ob sie abtreiben wird. Es handele sich dabei nicht um eine Krankenbehandlung des Kindes. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung garantiere "kein Recht auf ein gesundes Kind". Es sei "nicht Aufgabe der Krankenkassen", so das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, "Leistungen zu gewähren, mit denen herausgefunden werden kann, ob bei dem Kind gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, allein mit dem Ziel, dessen Leben zu beenden".


(LSG Nordrhein-Westfalen, L 5 KR 720/11 ER)



AZ 2012, Nr. 29, S. 4

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