Recht

Fettabsaugung wird nur bei Lebensgefahr bezahlt

(bü). Das Absaugen von Lipödemen muss nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Das gelte auch dann, wenn eine Frau seit ihrer Jugend an solchen Lipödemen an den Beinen leidet und eine angepasste Ernährung, Lymphdrainagen und Sport keine Besserung brachten. Der Gemeinsame Bundesausschuss Krankenversicherung habe die Methode (noch) nicht empfohlen. Es handele sich daher um eine "neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode", die die Kassen nur bei besonders schweren oder lebensbedrohlichen Krankheiten bezahlen müssten.


(SG Mainz, S 14 KR 143/11)



AZ 2012, Nr. 40, S. 4

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