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- AZ 45/2012
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Gesundheitspolitik
Spiel auf Zeit
Die Forderung des GKV-Spitzenverbandes nach Einschalten eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers, der die Kostenentwicklung in den Apotheken prüfen soll, ist ein Spiel auf Zeit. Denn ein "neutrales" Institut, wie von Kassenseite gefordert, muss sich zuerst in die Materie einarbeiten. Das aber ist auf keinen Fall vor Jahresende zu schaffen. Die Frage ist dann: Welchen Abschlag ziehen die Kassen bei ihren ersten Zahlungen 2013 ab? Übrigens gilt "Zeitspiel" in vielen Sportarten als Foul. Der Bundesgesundheitsminister hat im DAZ-Interview versprochen, in einem solchen Fall als Schiedsrichter einzugreifen!
Wortlaut und Tonart der Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes (s. Artikel "Abschlagsverhandlungen vor dem Aus?") machen ganz klar, dass den Krankenkassen nicht an einer schnellen Einigung gelegen ist. Die Unterstellung des Sprechers, die wirtschaftliche Lage der Apotheken sei besser, als die "Apothekerlobby" behauptet, muss von vielen Apothekern als Unverschämtheit verstanden werden. Die Krankenkassen sitzen auf einem riesigen Überschuss an Beitragsgeldern, der durch harte Einschnitte auch bei den Apotheken erst entstanden ist.
Die Aussage, der Ausgleich für höhere Kosten müsse über das Fixum erfolgen, da sonst ausschließlich die gesetzlich Versicherten mehr Geld an die Apotheker zahlen müssten, muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Durch den Kassenabschlag zahlen die gesetzlichen Kassen – politisch gewollt – auf jeden Fall weniger als Privatversicherte und Selbstzahler! Die Frage ist nur, wie viel weniger sie zahlen sollen. Die Argumentation der GKV erinnert an die der Ärzte, die eine weniger hohe Honorarerhöhung als gefordert als Einsparung verkaufen (wollen).
Die Stellungnahme der GKV enthüllt die Sonntagsreden von der Partnerschaft der Krankenkassen mit den Apothekern und der Dankbarkeit für die Umsetzung der Rabattverträge – wie gerade erst wieder auf dem Management-Kongress Mallorca durch den Leiter des Fachbereichs Arzneimittel der TK – als wohlfeil. Auch die Rabattverträge sind ein Instrument, das die gesetzlichen Kassen bei den Arzneimittelkosten begünstigt. Und ein aus Kassensicht äußerst erfolgreiches noch dazu. Die Kosten und den Aufwand für die Umsetzung aber tragen die Apotheken – die sich zum Dank wegen Formfehlern retaxieren und vom Sprecher des Spitzenverbandes der Unehrlichkeit zeihen lassen dürfen.
Benjamin Wessinger
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