Gesundheitspolitik

Schweiz: OTC aus der Drogerie

Eidgenossen planen Gesetzesänderung – Ziel: ein besserer Zugang zu Arzneimitteln

Bern/Berlin (jz). In der Schweiz könnte die Arzneimittelabgabe sowohl in Apotheken als auch in Drogerien gelockert werden: Der Bundesrat plant die Überarbeitung des Heilmittelgesetzes (HMG) und will Apotheken erlauben, auch einige rezeptpflichtige Arzneimittel ohne Rezept abzugeben – Drogerien dürften danach alle nicht-rezeptpflichtigen Arzneimittel verkaufen. Mit den Änderungen im Heilmittelgesetz will der Bundesrat den Zugang der Bevölkerung zu Arzneimitteln verbessern, heißt es in einer Mitteilung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI).

Das HMG ist seit Anfang 2002 in Kraft und soll nun zum zweiten Mal überarbeitet werden. Der Bundesrat plant, Apotheken und Drogerien mehr Kompetenzen bei der selbstständigen Abgabe von Arzneimitteln einzuräumen – zur Vereinfachung der Selbstmedikation, wie es in der EDI-Mitteilung heißt. Apotheken dürften dann einen Teil der verschreibungspflichtigen Arzneimittel im Rahmen einer fachlichen Beratung auch ohne ärztliches Rezept abgeben. Dafür müsse zunächst die Einteilung der Arzneimittel in die verschiedenen Abgabekategorien durch das Schweizer Heilmittelinstitut Swissmedic überprüft werden, kündigt das Departement des Innern an. In Drogerien sollen zudem sämtliche OTC-Arzneimittel selbstständig abgegeben werden dürfen.

Auch Warenboni auf dem Prüfstand

Überarbeitet würden auch die Regeln zu Warenboni oder Gratismustern, mit denen Hersteller ihre Produkte bei Apothekern und Ärzten bewerben. "Ziel ist es, mehr Transparenz und Klarheit über die Zulässigkeit solcher Rabatte zu schaffen, die bei der Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln und Medizinprodukten gewährt werden", heißt es dazu in der Mitteilung. So seien Naturalrabatte dann nicht mehr zulässig. Zudem müssten Ärzte und Apotheker ihre geschäftlichen Verbindungen zu Herstellern in Zukunft offenlegen.

Weitere Pläne betreffen das Zulassungssystem. So sollen kindgerechte Arzneimittel einen verlängerten Patentschutz genießen. Erleichterungen soll es auch im Bereich der Komplementärmedizin und der Pflanzenheilkunde geben. Nach bisheriger Planung sollen die Änderungen Anfang 2016 in Kraft treten – zunächst muss sie jedoch das Parlament absegnen.



AZ 2012, Nr. 46, S. 3

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