Pharmazeutisches Recht

Entschädigung für die PKA-Prüfungsausschüsse Nordrhein

Änderung der Entschädigungsregelung der Apothekerkammer Nordrhein für die Mitglieder der Prüfungsausschüsse für Pharmazeutisch-Kaufmännische Angestellte (PKA)

Vom 16. November 2011

Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Nordrhein hat in ihrer Sitzung am 16. November 2011 aufgrund des § 40 Abs. 4 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) folgende Änderung der Entschädigungsregelung der Apothekerkammer Nordrhein für die Mitglieder der Prüfungsausschüsse für Pharmazeutisch-Kaufmännische Angestellte (PKA) beschlossen:

Artikel I

Die Entschädigungsregelung der Apothekerkammer Nordrhein für die Mitglieder der Prüfungsausschüsse für Pharmazeutisch-Kaufmännische Angestellte (PKA) vom 15. Juni 1994, zuletzt geändert durch Beschluss vom 21. November 2001 wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Nr. 2 wird der Betrag "15,40 Euro" ersetzt durch den Betrag "25,63 Euro".

2. § 3 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:

"(2) Bei der Erarbeitung von Prüfungsarbeiten wird für eine halbtägige bzw. für eine ganztägige Tätigkeit ein Betrag in Höhe der entsprechenden Aufwandspauschale gemäß Ziff.II.1. der Vergütungs- und Kostenerstattungsregelung der Apothekerkammer Nordrhein in ihrer jeweils gültigen Fassung gezahlt."

3. § 6 erhält folgende Fassung:

"Die Entschädigungsregelung tritt am 1. Dezember 1994 in Kraft."

Artikel II

Die Änderung der Entschädigungsregelung der Apothekerkammer Nordrhein für die Mitglieder der Prüfungsausschüsse für Pharmazeutisch-Kaufmänni-sche Angestellte (PKA) tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.


Genehmigt.

Düsseldorf, den 16. Dezember 2011 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen

Az.: 232 – 0822.19 –

Im Auftrag, Godry

Die vorstehende Änderung der Entschädigungsregelung der Apothekerkammer Nordrhein für die Mitglieder der Prüfungsausschüsse für Pharmazeutisch-Kaufmännische Angestellte (PKA) vom 16. November 2011 wird hiermit ausgefertigt und in der Pharmazeutischen Zeitung und in der Deutschen Apotheker Zeitung bekannt gemacht.

Düsseldorf, 22. Dezember 2011
Lutz Engelen
Präsident der Apothekerkammer Nordrhein



DAZ 2012, Nr. 1, S. 128

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