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DAZ aktuell
Rabattverträge bleiben geheim
Im Vergaberecht sei es nun einmal sehr schwierig, den Zugang zu den Akten zu eröffnen, so Mundt weiter. Die Behörde sei "sehr zufrieden damit", dass auf die Rabattverträge das Vergaberecht Anwendung finde und die Verträge öffentlich ausgeschrieben werden müssten. Ohne Ausschreibung führe der Wettbewerb auf dem Arzneimittelmarkt sonst langfristig zu einer Konzentration auch auf der Herstellerseite mit der Folge steigender Arzneimittelpreise.
Eine gesetzliche Korrektur forderte der Kartellamtschef Mundt hingegen bei der Kontrolle der Krankenkassen: "Hier ist der Gesetzgeber aufgerufen, eine Lücke zu schließen, die durch die Rechtsprechung der Sozialgerichte entstanden ist."
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