DAZ aktuell

Länderkorb steht fest

Schiedsstelle setzt sich über Bedenken der Hersteller hinweg

BERLIN (lk). Die Gemeinsame Schiedsstelle von GKV-Spitzenverband und Herstellerverbänden hat sich über die Bedenken der Arzneimittelhersteller hinweggesetzt und den Länderkorb für die künftigen Verhandlungen von Erstattungsbeträgen für neue Arzneimittel unverändert festgesetzt. Obwohl bei den Herstellern immer noch gegen einige der 15 von der Schiedsstelle bestimmten Länder Bedenken bestanden, ist der Schiedsspruch damit rechtskräftig.

Die Herstellerverbände BAH, BPI, Pro Generika und vfa haben mit dem GKV-Spitzenverband 2011 eine Rahmenvereinbarung über die Verhandlung von Erstattungsbeträgen ausgehandelt. Dabei blieb allerdings bis zuletzt der Länderkorb umstritten. Nun hat die Schiedsstelle "den Deckel zugemacht".

Als Referenzländer hat sie folgende Staaten vorgeschrieben: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowakei, Spanien und Tschechien.

Bei der Erstellung und Weiterentwicklung des Länderkorbs sind nach dem Schiedsspruch folgende Kriterien zu berücksichtigen: Die Auswahl der Länder beschränkt sich nicht auf die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebietes, sondern kann aus allen Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erfolgen. Die ausgewählten Länder sollen einen Bevölkerungsanteil des europäischen Wirtschaftsraumes (ohne Deutschland) von rund 80 Prozent abdecken. Die Auswahl soll vorrangig solche Länder beinhalten, die eine mit Deutschland vergleichbare wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besitzen. Kriterium dafür ist insbesondere das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf.

Die Verbände der pharmazeutischen Industrie hatten in einer abschließenden Stellungnahme eine "Lösung auf Basis der wirtschaftlichen Vergleichbarkeit für die heranzuziehenden Länder" vorgeschlagen. Diese Einwände musste die Schiedsstelle prüfen und hat sie nun verworfen. Jetzt bleibt den Herstellerverbänden nur noch der Klageweg. Ob dieser beschritten wird, ist offen. Ohnehin hätte eine Klage keine aufschiebende Wirkung.



DAZ 2012, Nr. 11, S. 18

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