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ProGenerika kritisiert KBS-Ausschreibung

Rabattverträge für 115 Wirkstoffe ausgeschrieben

BERLIN (lk). Konflikt um Rabattvertrag: Die Krankenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) hat am 7. April neue Rabattverträge für insgesamt 115 Wirkstoffe ausgeschrieben. Der Branchenverband ProGenerika sieht in der darin enthaltenen Ausschreibung für das Neuroleptikum Quetiapin allerdings eine Benachteiligung für Generika-Unternehmen.

Für die Fachlose 1 bis 71 will die KBS Rahmenverträge mit mehreren, für die übrigen 43 Lose mit je einem Bieter schließen. Die Laufzeit der neuen Rabattverträge ist auf zwei Jahre befristet. Als Vertragsbeginn ist der 1. Oktober 2012 vorgesehen. Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der 24. Mai 2012.

In Los 53 schreibt die KBS einen Rabattvertrag für das Neuroleptikum Quetiapin aus – laut ProGenerika nur 13 Tage nach Patentablauf des Erstanbieterpräparates Seroquel®. Darin sieht Bork Bretthauer, Geschäftsführer von ProGenerika, eine Behinderung des Wettbewerbs: "Der Wettbewerb im Generikamarkt entsteht wie in anderen Märkten dadurch, dass Unternehmen sich mit ihren Produkten am Markt etablieren können. Dafür braucht es vor allem Unternehmen, die bereit sind, ins Risiko zu gehen und es braucht Zeit, bis sich der Wettbewerb entwickelt." Es sei daher völlig unverständlich, warum die Knappschaft 13 Tage nach dem Patentablauf diesen Wirkstoff ausschreibe. Bretthauer: "Das alleinige Zielen auf kurzfristige Einsparungen zeugt von kurzsichtigem Handeln der Knappschaft."

Nach Ansicht von ProGenerika führt dies langfristig zu negativen Folgen: Alle Unternehmen, die nicht innerhalb kürzester Zeit auf dem Markt seien, hätten nach der Erteilung eines exklusiven Zuschlags keine Chance mehr auf Teilhabe am Wettbewerb. "Die Knappschaft wäre daher gut beraten, Quetiapin aus dem aktuellen Ausschreibungsverfahren zurückzuziehen und zumindest so lange zu warten, bis sich intensiver Generikawettbewerb entwickelt hat – von dem dann alle Krankenkassen und das Gesundheitssystem profitieren würden", so Bretthauer.



DAZ 2012, Nr. 16, S. 24

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