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Jede vierte Klinik zahlt Fangprämien
Das geht aus einer repräsentativen Studie der Universität Halle-Wittenberg hervor, für die im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes mit TMS Emnid Bielefeld mehr als 1100 niedergelassene Fachärzte, stationäre Einrichtungen und nichtärztliche Leistungserbringer befragt wurden. Legal ist das Zahlen derartiger Fangprämien nicht – und natürlich auch nicht die Annahme. Angeblich wissen viele Ärzte allerdings nichts von einem entsprechenden Verbot. So gab knapp ein Fünftel (19%) der befragten Ärzte an, das Verbot, sich an der Zuweisung von Patienten zu bereichern oder dafür Vorteile zu gewähren, nicht zu kennen. Und 40 Prozent erklärten, dies nur als Handlungsempfehlung zu verstehen.
Verbreitet ist die Vorteilnahme der Studie zufolge auch bei nichtärztlichen Leistungserbringern wie Sanitätshäusern, Hörgeräte-Akustikern oder Orthopädie-Schuhmachern. Fast die Hälfte (46%) von ihnen gab an, schon Vorteile wie Geld, Kostenübernahme von Tagungen oder Sachleistungen erhalten zu haben.
Angst vor Strafe haben die unrechtmäßigen Vorteilsnehmer nicht: Ein Großteil der Befragten hält das Risiko, entdeckt zu werden, für gering: 52 Prozent der Ärzte und 53 Prozent der nichtärztlichen Leistungserbringer räumten ein, sie seien sich mangelnder Kontrolle und der geringen Gefahr von Sanktionen bewusst.
dpa/ral
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