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Pharmazeutisches Recht
Gebührenordnung der LAK Baden-Württemberg
vom 12. September 2012
Aufgrund der §§ 9, 10 Nr. 16 sowie § 23 Abs. 2 des Heilberufe-Kammergesetzes i. d. F. der Bekanntmachung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juni 2010 (GBl. S. 427) hat die Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg am 4. Juli 2012 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Gebührenordnung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg vom 6. August 1998 (PZ 34/98, S. 80; DAZ 34/98, S. 63), zuletzt geändert durch Satzung vom 13. Januar 2011 (PZ 03/11, S. 89; DAZ 03/11, S. 92), wird wie folgt geändert:
1. Die Anlage zu § 1 Abs. 2 der Gebührenordnung (Gebührenverzeichnis) wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 5.1 Buchstabe d) wird die Angabe "€ 25,-" durch die Angabe "€ 100,-" ersetzt.
b) In Nummer 5.2 Buchstabe a) wird die Angabe "€ 200,-" durch die Angabe "€ 300,-" ersetzt.
c) In Nummer 5.2 Buchstaben b) und d) wird die Angabe "€ 300,-" jeweils durch die Angabe "€ 500,-" ersetzt.
d) In Nummer 5.2 Buchstaben c) wird die Angabe "€ 300,-" durch die Angabe "€ 700,-" ersetzt.
e) In Nummer 5.2 Buchstabe e) wird die Angabe "€ 200,- bis € 400,-" durch die Angabe "€ 300,- bis € 600,-" ersetzt.
f) In Nummer 5.2 Buchstabe f) wird die Angabe "€ 100,- bis € 350,-" durch die Angabe "€ 200,- bis € 500,-" ersetzt.
g) In Nummer 5.5 und 5.6 wird die Angabe "€ 50,-" jeweils durch die Angabe "€ 100,-" ersetzt.
h) In Nummer 5.7 wird die Angabe "€ 10,-" durch die Angabe "€ 15,-" ersetzt.
i) In Nummer 7.1 wird die Angabe "€ 520,-" durch die Angabe "€ 810,-" ersetzt.
j) In Nummer 7.2 Buchstabe a) wird die Angabe "€ 400,-" durch die Angabe "€ 560,-" ersetzt.
k) In Nummer 7.2 Buchstabe b) wird die Angabe "€ 280,-" durch die Angabe "€ 360,-" ersetzt.
l) In Nummer 7.3 Buchstabe a) wird die Angabe "€ 100,-" durch die Angabe "€ 250,-" ersetzt.
m) In Nummer 7.3 Buchstabe b) wird die Angabe "€ 25,-" durch die Angabe "€ 125,-" ersetzt.
n) In Nummer 7.4.2 Buchstabe b) wird die Angabe "€ 0,30" durch die Angabe "€ 0,40" ersetzt.
o) In Nummer 7.7. Buchstabe c) wird die Angabe "€ 15,-" durch die Angabe "€ 40,-" ersetzt.
p) In Nummer 7.7. Buchstabe e) werden die Worte "nach Aufwand" durch die Angabe "je Exemplar € 10,-" ersetzt.
q) Nummer 7.7 Buchstabe f) wird folgender Buchstabe g) angefügt: "g) Zertifikat in elektronischer Form als geschützte pdf-Datei je Exemplar € 30,-"
r) In Nummer 8.1 wird die Angabe "€ 50,-" durch die Angabe "€ 75,-" ersetzt.
s) In Nummer 8.2 wird die Angabe "€ 10,-" durch die Angabe "€ 25,-" ersetzt.
§ 2
Präsident und Schriftführer werden ermächtigt, den Wortlaut der Gebührenordnung in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung mit neuer Paragrafenfolge bekannt zu machen und Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen.
§ 3
Diese Satzung tritt mit Ausnahme von § 1 Nr. 1 Buchstabe r) und s), die am 1. November 2012 in Kraft treten, am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Az.: 34-5415.2-3.5.7
Vorstehende Satzung zur Änderung der Gebührenordnung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg wird gemäß § 9 Abs. 3 des Heilberufe-Kammergesetzes genehmigt.
Stuttgart, den 22.08.2012
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung,
Familien und Senioren Baden-Württemberg
Rominger
Vorstehende Änderung der Gebührenordnung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg wird nach Genehmigung durch das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren vom 22.08.2012 (AZ: 34-5415.2-3.5.7) hiermit ausgefertigt und ist bekanntzumachen.
Stuttgart, den 12. September 2012 Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Dr. Günther Hanke Präsident
Michael Hofheinz Schriftführer
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