DAZ aktuell

Becker bleibt DAV-Chef

Fritz Becker als Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands bestätigt

BERLIN (ks). Die Mitgliederversammlung des Deutschen Apothekerverbands (DAV) hat am 27. November den Pforzheimer Apotheker Fritz Becker (61) einstimmig in seinem Amt als Vorsitzender bestätigt. Der Präsident des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg führt den DAV bereits seit 2009. Zum stellvertretenden DAV-Vorsitzenden wurde Dr. Rainer Bienfait (61), Vorsitzender des Berliner Apotheker-Vereins, gewählt. Er folgt Peter Homann (Hessen) nach.
Fritz Becker ist der alte und der neue Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands. Für seine kommende Amtszeit hat er sich einiges vorgenommen – nicht nur in puncto Kassenabschlag. Foto: ABDA

"Mein großes Ziel ist und bleibt es, der deutschen Apothekerschaft eine solide und gerechte Honorierung zu sichern. Im Moment stehen wir in den wichtigen Verhandlungen rund um den Apothekenabschlag 2013", sagte Becker anlässlich seiner Wiederwahl. Diese Verhandlungen mit den gesetzlichen Kassen forderten aber nicht nur an dieser Stelle die ganze Kraft des Verbandes. "Auch die Weiterentwicklung von bestehenden Verträgen oder die Erschließung neuer Versorgungsbereiche sehe ich als wichtige Themen der vor uns liegenden Amtszeit", so Becker. Er versprach: "Der DAV wird sich auch in Zukunft den Herausforderungen der Gesundheitspolitik stellen und den Apotheken für die Versorgung der Patienten zukunftsweisende Lösungen und Konzepte anbieten."

Im übrigen Geschäftsführenden Vorstand des DAV gab es Bewegung: Neu in das Gremium gewählt wurden Claudia Berger (57), Vorsitzende des Saarländischen Apothekervereins, Stefan Fink (48), Vorsitzender des Thüringer Apothekerverbands und Dr. Hans-Peter Hubmann (48), Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbands. Monika Koch (Sachsen) und Thomas Preis (Nordrhein) hatten wie angekündigt nicht mehr kandidiert.

Die Amtszeit des neu gewählten Geschäftsführenden Vorstands des DAV beginnt am 1. Januar 2013 und dauert vier Jahre.



DAZ 2012, Nr. 48, S. 15

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